Verladerampen – Bremen
Verladerampen sind die Schnittstelle zwischen Gebäude und Fahrzeug. Ob mit integrierter Ladebrücke oder ohne – Verladerampen müssen sicher sein und regelmäßig geprüft werden.
Verladerampen als prüfpflichtige Arbeitsstätte
Verladerampen sind Teil der Arbeitsstätte und unterliegen sowohl der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als auch – soweit sie bewegliche Teile wie Ladebrücken beinhalten – der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 108-006. Die Verladerampe selbst muss auf Standsicherheit, Verkehrswege und Absturzsicherung geprüft werden. Die Prüfung umfasst sowohl bauliche als auch technische Aspekte.
Bauliche Prüfung der Rampe
Die Rampe als Bauwerk wird auf Risse in der Betonkonstruktion, Korrosion von Stahlteilen, Absenkungen, Wasserzutritt und Frostschäden geprüft. Rampenkanten müssen intakt sein – beschädigte Kanten sind nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern können auch Lkw beim Andocken beschädigen. Die Entwässerung der Rampe muss funktionieren, um Wasseransammlungen und Frostgefahr zu vermeiden.
Absturzsicherung und Verkehrswege
Seitliche Absturzsicherungen (Geländer), Anfahrpuffer, Radabweiser und Markierungen sind Pflichtelemente jeder Verladerampe und müssen bei der Prüfung kontrolliert werden. Die Verkehrswege auf der Rampe müssen frei, ausreichend breit und rutschhemmend sein. Der Sachkundige prüft alle sicherheitsrelevanten baulichen Einrichtungen.
Torabdichtungen und Anfahrschutz
Bei überdachten Verladerampen sind Torabdichtungen (Dock-Shelter) und Anfahrpuffer wichtige Bestandteile. Beschädigte Dichtungen führen zu Energieverlust und Feuchtigkeitseintritt – bei Kühlhäusern kann dies die Ware gefährden. Der Abstand zur Rampenkante, die Höhe der Anfahrpuffer und die Passgenauigkeit der Abdichtungen werden im Rahmen der Prüfung kontrolliert.
Kombination mit Ladebrücken
Die meisten Verladerampen sind mit Ladebrücken oder Überladebrücken ausgestattet. Rampe und Brücke bilden eine Funktionseinheit, deren Komponenten aber unterschiedliche Prüfungen erfordern. Während die Rampe baulich geprüft wird (Standsicherheit, Verkehrswege), fällt die Ladebrücke unter die DGUV 108-006 (Arbeitsmittelprüfung). Eine Kombination beider Prüfungen in einem Termin spart Zeit und Geld.
Verladerampe und Anforderungen beschreiben – mögliche Vermittlung für Prüfung und Instandhaltung prüfen lassen.
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