Ladebrücken-Prüfung – Bremen
Die regelmäßige Prüfung von Ladebrücken ist gesetzlich vorgeschrieben und für Ihre Betriebssicherheit unerlässlich. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Sachkundigen möglich ist.
UVV-Prüfung nach DGUV Regel 108-006
Die UVV-Prüfung – auch Sachkundigenprüfung genannt – ist die zentrale gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen. Sie dient der Sicherstellung des betriebssicheren Zustands und muss in der Regel jährlich durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt nach DGUV Regel 108-006 (bisherige BGR 233) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Sichtprüfung der tragenden Konstruktion
Der Sachkundige prüft die gesamte tragende Stahlkonstruktion der Ladebrücke auf Risse, Verformungen, Korrosion und andere Schäden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schweißnähten, Scharnieren und Bolzenverbindungen. Die Plattform, der Lippenträger und die Hubböcke werden einer detaillierten Sichtprüfung unterzogen.
Funktionsprüfung der Hydraulik
Hydraulikzylinder, Schläuche, Verschraubungen und Dichtungen werden auf Leckagen, Beschädigungen und Verschleiß geprüft. Der Sachkundige kontrolliert die Hydrauliköl-Qualität und den Füllstand. Funktionstüchtige Sicherheitsventile sind entscheidend – sie verhindern das unkontrollierte Absinken der Brücke bei Druckverlust.
Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
Alle Sicherheitseinrichtungen werden auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft: der NOT-HALT-Schalter, die Absturzsicherung bei Grubeneinbau, die Verriegelung der Brücke in Ruhestellung, die Lippensicherung sowie optische und akustische Warnsignale. Auch die Kennzeichnung mit Typenschild und Tragfähigkeitsangabe wird kontrolliert.
Elektrische Prüfung
Die elektrische Ausrüstung – Steuerung, Sensoren, Endlagenschalter und Verkabelung – wird auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion geprüft. Beschädigte Kabel oder nicht funktionierende Endlagenschalter sind häufige Prüfmängel und Sicherheitsrisiken.
Dokumentation im Prüfbuch
Der Sachkundige dokumentiert das Prüfergebnis schriftlich im Prüfbuch oder Prüfbericht. Er hält fest: Prüfdatum, Prüfumfang, festgestellte Mängel, getroffene Maßnahmen und das Ergebnis der Prüfung. Bei Mängelfreiheit wird die nächste Prüfung terminiert. Bei erheblichen Mängeln kann eine Nachprüfung nach erfolgter Reparatur erforderlich sein.
Prüfintervall und Fristen
Die Regelprüfung ist grundsätzlich jährlich durchzuführen. Der Sachkundige kann abhängig von Einsatzbedingungen, Alter und Zustand der Anlage auch kürzere Intervalle (z. B. halbjährlich) festlegen. Nach außergewöhnlichen Ereignissen – Unfall, Beschädigung, Überlastung – ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.
Ladebrücken-Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung für eine UVV-Prüfung prüfen lassen.
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