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Ladebrücken Bremen

Ladebrücken-Prüfung – Bremen

Die regelmäßige Prüfung von Ladebrücken ist gesetzlich vorgeschrieben und für Ihre Betriebssicherheit unerlässlich. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Sachkundigen möglich ist.

UVV-Prüfung nach DGUV Regel 108-006

Die UVV-Prüfung – auch Sachkundigenprüfung genannt – ist die zentrale gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen. Sie dient der Sicherstellung des betriebssicheren Zustands und muss in der Regel jährlich durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt nach DGUV Regel 108-006 (bisherige BGR 233) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Sichtprüfung der tragenden Konstruktion

Der Sachkundige prüft die gesamte tragende Stahlkonstruktion der Ladebrücke auf Risse, Verformungen, Korrosion und andere Schäden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schweißnähten, Scharnieren und Bolzenverbindungen. Die Plattform, der Lippenträger und die Hubböcke werden einer detaillierten Sichtprüfung unterzogen.

Funktionsprüfung der Hydraulik

Hydraulikzylinder, Schläuche, Verschraubungen und Dichtungen werden auf Leckagen, Beschädigungen und Verschleiß geprüft. Der Sachkundige kontrolliert die Hydrauliköl-Qualität und den Füllstand. Funktionstüchtige Sicherheitsventile sind entscheidend – sie verhindern das unkontrollierte Absinken der Brücke bei Druckverlust.

Prüfung der Sicherheitseinrichtungen

Alle Sicherheitseinrichtungen werden auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft: der NOT-HALT-Schalter, die Absturzsicherung bei Grubeneinbau, die Verriegelung der Brücke in Ruhestellung, die Lippensicherung sowie optische und akustische Warnsignale. Auch die Kennzeichnung mit Typenschild und Tragfähigkeitsangabe wird kontrolliert.

Elektrische Prüfung

Die elektrische Ausrüstung – Steuerung, Sensoren, Endlagenschalter und Verkabelung – wird auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion geprüft. Beschädigte Kabel oder nicht funktionierende Endlagenschalter sind häufige Prüfmängel und Sicherheitsrisiken.

Dokumentation im Prüfbuch

Der Sachkundige dokumentiert das Prüfergebnis schriftlich im Prüfbuch oder Prüfbericht. Er hält fest: Prüfdatum, Prüfumfang, festgestellte Mängel, getroffene Maßnahmen und das Ergebnis der Prüfung. Bei Mängelfreiheit wird die nächste Prüfung terminiert. Bei erheblichen Mängeln kann eine Nachprüfung nach erfolgter Reparatur erforderlich sein.

Prüfintervall und Fristen

Die Regelprüfung ist grundsätzlich jährlich durchzuführen. Der Sachkundige kann abhängig von Einsatzbedingungen, Alter und Zustand der Anlage auch kürzere Intervalle (z. B. halbjährlich) festlegen. Nach außergewöhnlichen Ereignissen – Unfall, Beschädigung, Überlastung – ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.

Rechtliche Grundlage: Die Prüfpflicht ergibt sich aus § 3 BetrSichV in Verbindung mit DGUV Regel 108-006. Der Betreiber ist für die rechtzeitige Beauftragung und Durchführung der Prüfung verantwortlich. Prüfversäumnisse können zu Bußgeldern, Regressforderungen und im Schadensfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Sicherheitshinweis: Gruben, Schächte und hydraulische Anlagen bergen erhebliche Gefahren. Betreten Sie Gruben nur mit entsprechender Sicherung. Arbeiten an Hydraulik und Elektrik dürfen nur durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden. Die Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen erfolgen.

Ladebrücken-Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung für eine UVV-Prüfung prüfen lassen.

Prüfung anfragen
Wichtiger Hinweis: Die UVV-Prüfung, Wartung, Reparatur, Planung und Ausführung von Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten aus. Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Betrieb in Bremen.