Häufige Fragen – Ladebrücken-Prüfung
Antworten auf die häufigsten Fragen zur UVV-Prüfung, Wartung und Reparatur von Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen in Bremen.
Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen in gewerblichen und industriellen Betrieben sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 108-006. Ob eine konkrete Anlage prüfpflichtig ist, muss im Einzelfall durch einen Sachkundigen beurteilt werden.
Die UVV-Prüfung ist in der Regel jährlich durchzuführen. Der Sachkundige legt das konkrete Prüfintervall anhand von Zustand, Einsatzintensität und Umgebungsbedingungen fest. Bei sehr hoher Beanspruchung kann ein halbjährliches Intervall festgelegt werden. Zusätzlich sind außerordentliche Prüfungen nach Unfällen, Schäden oder Überlastung erforderlich.
Die UVV-Prüfung darf nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden – eine Person mit entsprechender Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Bereich Ladebrückentechnik. Der Betreiber darf die Prüfung nur dann selbst durchführen, wenn er die Anforderungen an einen Sachkundigen erfüllt, was in der Praxis selten der Fall ist.
Geprüft werden: tragende Stahlkonstruktion auf Risse und Verformungen, Schweißnähte und Bolzenverbindungen, Hydraulikzylinder und -schläuche auf Leckagen, Sicherheitsventile, NOT-HALT-Einrichtungen, Absturzsicherungen, Lippensicherung, optische und akustische Warneinrichtungen, elektrische Steuerung und Endlagenschalter sowie das Typenschild mit Kennzeichnung.
Die UVV-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung durch einen Sachkundigen. Die Wartung ist eine präventive Instandhaltungsmaßnahme, die der Hersteller in der Betriebsanleitung vorgibt. Beide sind unterschiedliche Leistungen und ersetzen sich nicht gegenseitig. Die Wartung kann durch einen Fachbetrieb oder Sachkundigen erfolgen.
Der Sachkundige dokumentiert Mängel im Prüfbericht. Geringfügige Mängel können oft direkt behoben werden. Bei erheblichen Mängeln kann eine Nachprüfung nach Reparatur erforderlich sein. Bei akuter Gefahr (Gefahr im Verzug) muss die Anlage außer Betrieb genommen werden. Der Betreiber ist für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich.
Ja. Nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit DGUV Regel 108-006 sind Betreiber verpflichtet, Ladebrücken regelmäßig durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Prüfversäumnisse können zu Bußgeldern, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und im Schadensfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Die DGUV Regel 108-006 (früher BGR 233) ist das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Prüfung von Ladebrücken und Überladebrücken. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu Prüfumfang, Prüffristen, Qualifikation des Prüfers und Dokumentation.
Für die Prüfung sollten bereitliegen: das vorhandene Prüfbuch oder frühere Prüfberichte, die Herstellerdokumentation, Wartungsnachweise, Informationen zu bekannten Mängeln oder Störungen, Angaben zur Einsatzintensität und Zugang zur Anlage einschließlich Steuerung.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Anzahl und Art der Anlagen, Zustand, Zugänglichkeit, Standort und Prüfumfang. Wir nennen Orientierungswerte auf unserer Kostenseite. Das verbindliche Angebot wird durch den beauftragten Sachkundigen erstellt.
Der Betreiber der Ladebrücke ist alleinverantwortlich für die Einhaltung der Prüffristen. Die Beauftragung eines Sachkundigen entbindet ihn nicht von dieser Verantwortung. Er muss die Durchführung kontrollieren und die Dokumentation aufbewahren.
Ja, für Unternehmen mit mehreren Standorten kann eine koordinierte Prüfung sinnvoll sein. Der Fachbetrieb oder Sachkundige kann die Termine standortübergreifend koordinieren. Siehe dazu unsere Seite Mehrere Standorte.
Nein. Mit dem Absenden des Formulars entsteht noch kein Vertrag und kein Auftrag. Es handelt sich um eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt direkt mit dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions führt selbst keine Prüf-, Wartungs-, Reparatur- oder Installationsarbeiten an Ladebrücken aus.
Bei akutem Ausfall, Defekt oder Gefährdung sofort einen Fachbetrieb kontaktieren. Anlage gegen unbefugte Benutzung sichern (NOT-HALT, Hauptschalter). Diese Plattform ist kein Notdienst, kann aber eine Vermittlung an einen geeigneten Betrieb prüfen.
Anlage und Anforderungen beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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