UVV-Prüfung – DGUV Regel 108-006
Die UVV-Prüfung für Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen: Wer prüft, was wird geprüft und welche Fristen gelten? Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen die mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen.
Was ist die UVV-Prüfung?
Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift-Prüfung) ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Arbeitsmitteln – zu denen Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen zählen. Sie wird in der DGUV Regel 108-006 (früher BGR 233) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Ziel ist die Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands und der Schutz von Beschäftigten vor Unfällen.
DGUV Regel 108-006 – die Grundlage
Die DGUV Regel 108-006 ist das zentrale Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Prüfung von Ladebrücken und Überladebrücken. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und legt fest: Prüfumfang, Prüffristen, Qualifikation des Prüfers (Sachkundiger) und Dokumentationspflichten. Sie ersetzt seit 2023 die frühere BGR 233.
Wer ist Sachkundiger?
Sachkundiger im Sinne der DGUV 108-006 ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Ladebrücken-Prüfung hat und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist. Sie muss über die erforderliche Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. Typischerweise kommen Sachkundige aus den Bereichen Maschinenbau, Metallbau oder Instandhaltung von Fördertechnik. Sie benötigen zusätzlich eine spezifische Einweisung oder Schulung für die Prüfung von Ladebrücken.
Prüfumfang im Detail
Die UVV-Prüfung umfasst folgende Prüfpunkte:
- Sichtprüfung der tragenden Stahlkonstruktion auf Risse und Verformungen
- Prüfung der Schweißnähte und Bolzenverbindungen
- Kontrolle der Hydraulikzylinder auf Leckagen
- Prüfung der Hydraulikschläuche auf Beschädigungen und Alterung
- Funktionskontrolle der Sicherheitsventile
- Prüfung des NOT-HALT-Schalters
- Kontrolle der Absturzsicherung bei Grubeneinbau
- Prüfung der Lippensicherung
- Kontrolle der optischen und akustischen Warneinrichtungen
- Prüfung der elektrischen Steuerung und Endlagenschalter
- Kontrolle von Typenschild und Kennzeichnung
- Prüfung der Verriegelung in Ruhestellung
- Prüfung des Lippenträgers und der Lippenzylinder
- Dokumentation im Prüfbuch
Prüffristen und Intervalle
Die Regelprüfung ist jährlich durchzuführen. Der Sachkundige legt das konkrete Prüfintervall fest – es kann je nach Einsatzintensität, Alter und Zustand auch kürzer sein (z. B. halbjährlich bei sehr hoher Beanspruchung). Zusätzlich sind außerordentliche Prüfungen erforderlich nach: Unfällen, außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Anfahrschäden durch Lkw), längeren Stillstandszeiten oder nach umfangreichen Reparaturen.
Ladebrücken und Standort beschreiben – mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen prüfen lassen.
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