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Ladebrücken Bremen

UVV-Prüfung – DGUV Regel 108-006

Die UVV-Prüfung für Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen: Wer prüft, was wird geprüft und welche Fristen gelten? Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen die mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen.

Was ist die UVV-Prüfung?

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift-Prüfung) ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Arbeitsmitteln – zu denen Ladebrücken, Überladebrücken und Verladerampen zählen. Sie wird in der DGUV Regel 108-006 (früher BGR 233) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Ziel ist die Gewährleistung eines betriebssicheren Zustands und der Schutz von Beschäftigten vor Unfällen.

DGUV Regel 108-006 – die Grundlage

Die DGUV Regel 108-006 ist das zentrale Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Prüfung von Ladebrücken und Überladebrücken. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und legt fest: Prüfumfang, Prüffristen, Qualifikation des Prüfers (Sachkundiger) und Dokumentationspflichten. Sie ersetzt seit 2023 die frühere BGR 233.

Wer ist Sachkundiger?

Sachkundiger im Sinne der DGUV 108-006 ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Ladebrücken-Prüfung hat und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist. Sie muss über die erforderliche Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen. Typischerweise kommen Sachkundige aus den Bereichen Maschinenbau, Metallbau oder Instandhaltung von Fördertechnik. Sie benötigen zusätzlich eine spezifische Einweisung oder Schulung für die Prüfung von Ladebrücken.

Prüfumfang im Detail

Die UVV-Prüfung umfasst folgende Prüfpunkte:

Prüffristen und Intervalle

Die Regelprüfung ist jährlich durchzuführen. Der Sachkundige legt das konkrete Prüfintervall fest – es kann je nach Einsatzintensität, Alter und Zustand auch kürzer sein (z. B. halbjährlich bei sehr hoher Beanspruchung). Zusätzlich sind außerordentliche Prüfungen erforderlich nach: Unfällen, außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Anfahrschäden durch Lkw), längeren Stillstandszeiten oder nach umfangreichen Reparaturen.

Betreiberpflichten nach § 3 BetrSichV: Der Betreiber muss Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst ermitteln und festlegen. Er kann sich dabei durch einen Sachkundigen beraten lassen. Die Letztverantwortung für die Durchführung der Prüfungen trägt jedoch der Betreiber. Die Beauftragung eines Sachkundigen entbindet den Betreiber nicht von seiner Verantwortung – er muss die ordnungsgemäße Durchführung kontrollieren.
Haftungsrisiko bei Prüfversäumnis: Wird eine vorgeschriebene Prüfung versäumt und kommt es zu einem Unfall, haftet der Betreiber persönlich. Die Berufsgenossenschaft kann Regress fordern, die Staatsanwaltschaft kann wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln, und der Versicherungsschutz kann in Frage stehen.

Ladebrücken und Standort beschreiben – mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen prüfen lassen.

UVV-Prüfung anfragen
Wichtiger Hinweis: Die UVV-Prüfung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Sachkundigen. Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions führt selbst keine Prüfungen durch und ist kein Sachkundiger für Ladebrücken. Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Betrieb in Bremen. Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der DGUV oder der Freien Hansestadt Bremen.